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Die wichtigsten Änderungen für Hartz IV-Empfänger 2011 bei Bild.de

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Heizkosten
Vom Energieversorger festgelegte Abschläge für Heizkosten müssen von der ARGE bezahlt werden.
LSG NRW Az: L 1 B 49/06 AS
Kredit für Stromschulden
Wenn ein ALG-II-Bezieher Stromschulden beim Versorgungsunternehmen hat, muß ihm die Agentur für Arbeit/ARGE ein Darlehen gewähren, damit der Strom nicht abgestellt wird.
LSG BB Az: L 25 B 459/06 AS ER
LSG Niedersachsen-Bremen
Az.: L 7 AS 546/09 B ER

Umzugsorganisation
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Umzug, welcher seitens der ARGE gewünscht wird, nicht selbst organisieren kann, so wird ein Umzugsunternehmen dafür bezahlt.
LSG Hamburg Az: L 5 B 111/06 ER AS
Umzug selbst vornehmen
Hartz-IV-Empfänger müssen in der Regel ihre Umzugskartons selbst schleppen. Nur wenn Arbeitslose wegen kleiner Kinder, Behinderung oder aus Altersgründen ihren Umzug nicht selbst organisieren können, sei ihnen vom Jobcenter auch ausnahmsweise professionelle Hilfe zu bewilligen.
BSG Kassel Az: B 14 AS 7/09 R
Rückzahlung von zuviel AlG II
Nicht immer muß zuviel gezahltes Alg II zurückgezahlt werden. Beispiel: Einer dreiköpfigen Familie wurde zuviel Hartz IV gezahlt, weil die ARGE das Kindergeld der Tochter nicht berücksichtigte.
Die ARGE forderte 2314 Euro Rückzahlung. Die Familie klagte dagegen und bekam Recht.
SG Dortmund Az.: S 28 AS 228/08

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Abfindung nach Jobverlust
Ein Mann hat seine Abfindung erst bekommen, als er schon arbeitslos war. Das Amt hat dies mit dem ALG II verrechnet, stellte die zeitweise Zahlung ein.
Rechtens!
Nur Abfindungen, die vor Beginn des ALG-II-Bezugs gezahlt werden, sind anrechnungsfrei.
BSG Kassel, B 4 AS 47/08 R
Kein Eilantrag wegen 1,38 Euro
Ein Mann wollte per Eilantrag die Erhöhung der monatlichen Zahlung für Unterkunft und Heizung um 1,38 Euro erreichen. Er sei in einer dringlichen Notlage. Abgelehnt! 1,38 Euro seien nicht existenzbedrohend, ein normales Verfahren zumutbar.
SG Darmstadt L 9 AS 66/05 ER
Keine Anrechnung der Abwrackprämie
Da die so genannte Abwrackprämie Zweck-bestimmt ist, steht sie nicht als freie Einnahme
dem Hartz-IV-Empfänger zu, sondern dient allein zum Kauf eines neuen Fahrzeugs.
LSG-NRW Az: L 12 AS 807/10 B ER
Lottogewinne werden angerechnet
Auch kleine Lottogewinne werden Hartz IV-Empfängern von der Leistung der ARGE abgezogen. So ein Urteil des Landessozialgerichts Essen.
LSG-NRW Az: L 19 AS 77/09


 

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Eigentumswohnung
Vier Personen dürfen in einer 120 qm großen Eigentumswohnung wohnen bleiben. Für jede Person weniger werden 20 qm abgezogen. Jedoch:
Auch eine einzelne Person darf ein Eigenheim von 80 qm behalten!
BSG Kassel Az: B 7b AS 2/05
Mietwohnungen
Wohnflächenberechnung für Hartz-IV
Empfänger mit der Faustregel: 45 qm für Person 1 und 15 qm für jede Weitere ist unzulässig, da die Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen sind!
BSG Kassel Az: B VIIb as 18/06
4 Zimmer, 4 Personen
Eine Familie (2 Söhne, 17 Monate und 12 Jahre) ist aus einer 3-Zimmer-Wohnung (60qm) in eine 4-Zimmer (70qm) gezogen. Das Amt sollte die 80 Euro Mietdifferenz zahlen.
Genehmigt! Kleinkindern steht i.d.R. ein eigenes Zimmer zu, vor allem bei erheblichem Altersunterschied!

SG Dresden, S 10 AS 1957/07 ER

 
Eine Frau wohnt seit Jahren in einem 35 qm großen Einzimmer-Appartement. Weil ihr das „zu klein geworden“ sei und sie als Single Anspruch auf 45 qm habe, wollte sie vom Amt Geld für Umzug und höhere Miete. Abgelehnt!
LSG Erfurt, L 9 AS 586/09

Fernseher
Ein Fernseher gehört zum "sozialüblichen Standard". Der Kläger bekam die Erstausstattung seiner Wohnung von der ARGE bezahlt und wollte zusätzlich Geld für einen gebrauchten Fernseher. Prozess gewonnen!
SG Frankfurt/M. S 17 AS 388/06

Geldgeschenke für Kinder
Laut eines Urteils des LSG Sachsen bleiben nur 50 € Geldgeschenke im Jahr für Kinder anrechnungsfrei. Ist die Summe aller Geschenke höher, wird der Gesamtbetrag als Einkommen gerechnet. Eine Mutter hatte sich gegen einen Rückforde-rungsbescheid des Landkreises Leipzig gewehrt. Klage abgewiesen!Das LSG ließ wegen der Bedeutung des Falles jedoch Revision zum BSG zu.
LSG Sachsen Az.: L 2 AS 248/09

 

Klassenfahrten
ALG-II-Empfänger bekommen die Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder von der Agentur für Arbeit bezahlt. Unabhängig davon, wie viel sie kosten!
SG Lüneburg Az: S 24 AS 492/07 ER
2 Tage Klassenfahrt wird bezahlt
Die Eltern haben beim Amt die Übernahme der Kosten für eine 2-tägige Klassenfahrt beantragt. Das Amt wollte nur einen Tag zahlen. Falsch! Kosten müssen voll bezahlt werden. Schüler dürften nicht „sozial ausgegrenzt“ werden.
BSG Kassel, B 14 AS 36/07 R
Kinderbett
Junge Mütter haben Anspruch auf ein gebrauchtes Kinderbett.
LSG NRW Az: L 20 B 93/06 AS ER
Vermögen von Partnern
Einkommen eines Partners oder Partnerin dürfen erst nach Einjährigem Zusammenleben angerechnet werden.
SG Lüneburg Az: S 24 AS 492/07 ER
Wer zusammen lebt, ist nicht getrennt
Ein verheirateter Mann behauptete, dass er mit seiner Ehefrau im gemieteten Haus „von Tisch und Bett“ getrennt lebe. In einer Wohngemeinschaft hätte er Anrecht auf mehr Hartz IV. Abgelehnt!
LSG Niedersachsen-Bremen,
L 8 SO 59/06 ER

Renovierung
ALG II-Empfänger, die auf Anraten der ARGE in eine preiswertere Wohnung ziehen, erhalten nach Vorlage der Belege ihre Reno-vierungskosten ersetzt.
BSG Kassel B 4 AS 49/07 R
Wer TV-Antenne hat, braucht kein Kabel
Ein Hartz-IV-Bezieher hat in seiner Wohnung eine TV-Schüssel auf dem Dach. Dennoch will er vom Amt Kabel-TV. Abgelehnt!
BSG Kassel, B 4 AS 48/08 R

Hartz IV Leistungen für Kinder
Abzüge von Kindergeld sind Rechtens, da zwar ein menschliches Existenzminimum zu sichern ist, was aber nicht heißt das alle Leistungen für Kinder in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie beim Steuerrecht.
BVG Karlsruhe 1 BvL 1/09
Im Wohnmobil leben
Wer über keine Wohnung verfügt und statt-dessen in einem Wohnmobil lebt, der kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts "Unterhaltskosten für das Wohnmobil in dem für Wohnzwecke nötigen Umfang als Kosten der Unterkunft" beanspruchen. Wozu zwar Kfz-Steuer und Haftpflicht gehören, aber keinesfalls Pauschalen für Pflege und Wartung, sowie Treibstoff.
BSG Kassel Az.: B 14 AS 79/09 R

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 Letzte Bearbeitung: 18.11.2011  Startseite  Disclaimer Impressum/Kontakt     Quelle: Bild-Zeitung und Lübecker Nachrichten