Made24 Urteile zu Hartz IV, bzw. ALG 2
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Die wichtigsten Änderungen für Hartz IV-Empfänger 2011 bei Bild.de
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Heizkosten
Vom Energieversorger festgelegte Abschläge für Heizkosten müssen von der
ARGE bezahlt werden.
LSG NRW Az: L 1 B 49/06 AS
Kredit für Stromschulden
Wenn ein ALG-II-Bezieher Stromschulden beim Versorgungsunternehmen hat,
muß ihm die Agentur für Arbeit/ARGE ein Darlehen gewähren, damit der
Strom nicht abgestellt wird.
LSG BB Az: L 25 B 459/06 AS ER
LSG Niedersachsen-Bremen
Az.: L 7 AS 546/09 B ER
Umzugsorganisation
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Umzug, welcher seitens der ARGE
gewünscht wird, nicht selbst organisieren kann, so wird ein
Umzugsunternehmen dafür bezahlt.
LSG Hamburg Az: L 5 B 111/06 ER AS
Umzug selbst vornehmen
Hartz-IV-Empfänger müssen in der Regel ihre Umzugskartons selbst
schleppen. Nur wenn Arbeitslose wegen kleiner Kinder, Behinderung oder
aus Altersgründen ihren Umzug nicht selbst organisieren können, sei
ihnen vom Jobcenter auch ausnahmsweise professionelle Hilfe zu
bewilligen.
BSG Kassel Az: B 14 AS 7/09 R
Rückzahlung von zuviel AlG II
Nicht immer muß zuviel gezahltes Alg II zurückgezahlt werden. Beispiel:
Einer dreiköpfigen Familie wurde zuviel Hartz IV gezahlt, weil die ARGE
das Kindergeld der Tochter nicht berücksichtigte.
Die ARGE forderte 2314 Euro Rückzahlung. Die Familie klagte dagegen und
bekam Recht.
SG Dortmund Az.: S 28 AS 228/08
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Abfindung nach Jobverlust
Ein Mann hat seine Abfindung erst bekommen, als er schon arbeitslos war.
Das Amt hat dies mit dem ALG II verrechnet, stellte die zeitweise
Zahlung ein.
Rechtens!
Nur Abfindungen, die vor Beginn des ALG-II-Bezugs gezahlt werden, sind
anrechnungsfrei.
BSG Kassel, B 4 AS 47/08 R
Kein Eilantrag wegen 1,38 Euro
Ein Mann wollte per Eilantrag die Erhöhung der monatlichen Zahlung für
Unterkunft und Heizung um 1,38 Euro erreichen. Er sei in einer
dringlichen Notlage. Abgelehnt! 1,38 Euro seien nicht existenzbedrohend,
ein normales Verfahren zumutbar.
SG Darmstadt L 9 AS 66/05 ER
Keine Anrechnung der Abwrackprämie
Da die so genannte Abwrackprämie Zweck-bestimmt ist, steht sie
nicht als freie Einnahme
dem Hartz-IV-Empfänger zu, sondern dient allein zum Kauf eines neuen
Fahrzeugs.
LSG-NRW Az: L 12 AS 807/10 B ER
Lottogewinne werden angerechnet
Auch kleine Lottogewinne werden Hartz IV-Empfängern von der Leistung der
ARGE abgezogen. So ein Urteil des Landessozialgerichts Essen.
LSG-NRW Az: L 19 AS 77/09
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Eigentumswohnung
Vier Personen dürfen in einer 120 qm großen Eigentumswohnung wohnen
bleiben. Für jede Person weniger werden 20 qm abgezogen. Jedoch:
Auch eine einzelne Person darf ein Eigenheim von 80 qm behalten!
BSG Kassel Az: B 7b AS 2/05
Mietwohnungen
Wohnflächenberechnung für Hartz-IV
Empfänger mit der Faustregel: 45 qm für Person 1 und 15 qm für jede
Weitere ist unzulässig, da die Verhältnisse am Wohnort zu
berücksichtigen sind!
BSG Kassel Az: B VIIb as 18/06
4 Zimmer, 4 Personen
Eine Familie (2 Söhne, 17 Monate und 12
Jahre) ist aus einer 3-Zimmer-Wohnung (60qm) in eine 4-Zimmer (70qm)
gezogen. Das Amt sollte die 80 Euro Mietdifferenz zahlen.
Genehmigt! Kleinkindern steht i.d.R. ein eigenes Zimmer zu, vor allem
bei erheblichem Altersunterschied!
SG Dresden, S 10 AS 1957/07 ER
Eine Frau wohnt seit Jahren in einem 35 qm großen Einzimmer-Appartement.
Weil ihr das „zu klein geworden“ sei und sie als Single Anspruch auf 45
qm habe, wollte sie vom Amt Geld für Umzug und höhere Miete. Abgelehnt!
LSG Erfurt, L 9 AS 586/09
Fernseher
Ein Fernseher gehört zum "sozialüblichen Standard". Der Kläger bekam die
Erstausstattung seiner Wohnung von der ARGE bezahlt und wollte
zusätzlich Geld für einen gebrauchten Fernseher. Prozess gewonnen!
SG Frankfurt/M. S 17 AS 388/06
Geldgeschenke für Kinder
Laut eines Urteils des LSG Sachsen bleiben nur 50 € Geldgeschenke im
Jahr für Kinder anrechnungsfrei. Ist die Summe aller Geschenke höher,
wird der Gesamtbetrag als Einkommen gerechnet. Eine Mutter hatte sich
gegen einen Rückforde-rungsbescheid des Landkreises Leipzig gewehrt.
Klage abgewiesen!Das LSG ließ wegen der Bedeutung des Falles jedoch
Revision zum BSG zu.
LSG Sachsen Az.: L 2 AS 248/09
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Klassenfahrten
ALG-II-Empfänger bekommen die Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder von
der Agentur für Arbeit bezahlt. Unabhängig davon, wie viel sie kosten!
SG Lüneburg Az: S 24 AS 492/07 ER
2 Tage Klassenfahrt wird bezahlt
Die Eltern haben beim Amt die Übernahme der Kosten für eine 2-tägige
Klassenfahrt beantragt. Das Amt wollte nur einen Tag zahlen. Falsch! Kosten
müssen voll bezahlt werden. Schüler dürften nicht „sozial ausgegrenzt“ werden.
BSG Kassel, B 14 AS 36/07 R
Kinderbett
Junge Mütter haben Anspruch auf ein gebrauchtes Kinderbett.
LSG NRW Az: L 20 B 93/06 AS ER
Vermögen von Partnern
Einkommen eines Partners oder Partnerin dürfen erst nach Einjährigem
Zusammenleben angerechnet werden.
SG Lüneburg Az: S 24 AS 492/07 ER
Wer zusammen lebt, ist nicht getrennt
Ein verheirateter Mann behauptete, dass er mit seiner Ehefrau im
gemieteten Haus „von Tisch und Bett“ getrennt lebe. In einer Wohngemeinschaft
hätte er Anrecht auf mehr Hartz IV. Abgelehnt!
LSG Niedersachsen-Bremen,
L 8 SO 59/06 ER
Renovierung
ALG II-Empfänger, die auf Anraten der ARGE in eine preiswertere Wohnung
ziehen, erhalten nach Vorlage der Belege ihre Reno-vierungskosten
ersetzt.
BSG Kassel B 4 AS 49/07 R
Wer TV-Antenne hat,
braucht kein Kabel
Ein Hartz-IV-Bezieher hat in seiner Wohnung eine TV-Schüssel auf dem
Dach. Dennoch will er vom Amt Kabel-TV. Abgelehnt!
BSG Kassel, B 4 AS 48/08 R
Hartz IV Leistungen für Kinder
Abzüge von Kindergeld sind Rechtens, da zwar ein menschliches
Existenzminimum zu sichern ist, was aber nicht heißt das alle Leistungen
für Kinder in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie beim
Steuerrecht.
BVG Karlsruhe 1 BvL 1/09
Im Wohnmobil leben
Wer über keine Wohnung verfügt und statt-dessen in einem Wohnmobil lebt,
der kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts "Unterhaltskosten
für das Wohnmobil in dem für Wohnzwecke nötigen Umfang als Kosten der
Unterkunft" beanspruchen. Wozu zwar Kfz-Steuer und Haftpflicht gehören,
aber keinesfalls Pauschalen für Pflege und Wartung, sowie Treibstoff.
BSG Kassel Az.: B 14 AS 79/09 R
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